Norm
ABGB §1394Rechtssatz
Ist die Aufrechnung gegen eine bestimmte Forderung infolge eines vertraglichen Kompensationsverbots ausgeschlossen, so erfasst dieses Verbot nicht nur Gegenforderungen aus dem Rechtsverhältnis zum Zedenten, sondern auch Forderungen des Schuldners der abgetretenen Forderung gegen den Zessionar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119603Dokumentnummer
JJR_20041214_OGH0002_0010OB00232_04F0000_001