RS OGH 2004/12/15 6Ob233/04i, 5Ob125/09g, 5Ob209/10m

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Veröffentlicht am 15.12.2004
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Norm

ABGB §758
ABGB §830 B2b

Rechtssatz

Das aus dem gesetzlichen Vorausvermächtnis erfließende Recht der erblasserischen Witwe, die Ehewohnung im bisherigen Umfang weiterzubenutzen, kann nach den Umständen des zu beurteilenden Falles das einer Teilung der Liegenschaft entgegenstehende Hindernis der Unzeit verwirklichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119599

Im RIS seit

14.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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