RS OGH 2004/12/15 6Ob180/04w, 2Ob277/04f, 6Ob209/12x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2004
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Norm

PSG §31

Rechtssatz

Ein zu Unrecht bestelltes und bereits ausgeschiedenes Vorstandsmitglied hat kein Antragsrecht auf Anordnung einer Sonderprüfung.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 180/04w
    Entscheidungstext OGH 15.12.2004 6 Ob 180/04w
    Veröff: SZ 2004/177
  • 2 Ob 277/04f
    Entscheidungstext OGH 20.02.2006 2 Ob 277/04f
    Vgl auch; Beisatz: Aufgrund der bereits ausgesprochenen (6 Ob 180/04w) Unzulässigkeit der Ausübung der Vorstandsfunktion auch während der Dauer der - mittlerweile beseitigten - aufrechten Eintragung des Vorstandsmitgliedes im Firmenbuch und die absolute Unwirksamkeit des seinerzeitigen Bestellungsaktes ist auch ein rechtliches Interesse an der Feststellung, in der Vergangenheit Mitglied des Stiftungsvorstands gewesen zu sein, nicht zu ersehen. (T1)
  • 6 Ob 209/12x
    Entscheidungstext OGH 16.11.2012 6 Ob 209/12x
    Vgl auch; Beisatz: Ist der Beirat ein iSd § 9 Abs 2 Z 4 PSG eingerichtetes Organ, sind dessen Mitglieder legitimiert bei Gericht die Anordnung einer Sonderprüfung zu beantragen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119642

Im RIS seit

14.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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