Norm
KartG 1988 §31Rechtssatz
Eine Verbandsempfehlung kann gegen Art 81 EG verstoßen. Voraussetzung ist, dass überhaupt ein "Beschluss" im Sinne des Art 81 EG vorliegt. Dies wird bei Verbandsempfehlungen dann bejaht, wenn diese die Mitglieder faktisch binden, weil sie sich der Empfehlung nicht entziehen können, ohne Nachteile rechtlicher, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Art in Kauf nehmen zu müssen. Unverbindliche Verbandsempfehlungen sind hingegen unbedenklich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119697Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008