Norm
KartG 1988 §43Rechtssatz
Im kartellrechtlichen außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind bei Fragen, für die eine Regelung im Außerstreitgesetz selbst nicht vorgesehen sind, die Bestimmungen der ZPO zugrundezulegen. Hier: Antragsrückziehung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119691Dokumentnummer
JJR_20041220_OGH0002_0160OK00006_0400000_001