RS OGH 2004/12/21 4Ob228/04i, 2Ob61/13d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2004
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Norm

ZPO §321 Abs1 Z3
ZPO §321 Abs1 Z4
ZPO §321 Abs1 Z4a
RAO §9 Abs2

Rechtssatz

Zweck der Z 3, Z 4 und Z 4a von § 321 Abs 1 ZPO ist die Ermöglichung der Ausübung bestimmter, zumeist freier Berufe, die ein Vertrauen des Mandanten in die gesicherte Vertraulichkeit von preisgegebenen Informationen voraussetzen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 228/04i
    Entscheidungstext OGH 21.12.2004 4 Ob 228/04i
  • 2 Ob 61/13d
    Entscheidungstext OGH 23.10.2013 2 Ob 61/13d
    Auch; Beisatz: Gerade das schützenswerte Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Notar steht einer Berufung auf die notarielle Verschwiegenheitspflicht nach § 37 NO entgegen. Sie wäre mit den Pflichten eines Testamentszeugen schlicht unvereinbar und würde Zweifel an seiner Zeugnisfähigkeit wecken. (T1)
    Beisatz: Bei der Ablegung des Zeugnisses über die nuncupatio ist der Notariatssubstitut nicht an die Verschwiegenheitspflicht gebunden. (T2); Veröff: SZ 2013/101

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0122810

Im RIS seit

20.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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