Norm
AVRAG §3 Abs2Rechtssatz
Bei Unterfertigung einer vom Veräußerer an die Arbeitnehmer durch jeweils formularmäßig vorbereitete Erklärungen herangetragene Anbots zum vorzeitigen Austritt ist von einer einvernehmlich erfolgten Auflösung des Arbeitsverhältnisses auszugehen. Wenn dem Arbeitnehmer die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin zumindest bekannt sein musste, liegt ein gemäß § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO anfechtbares nachteiliges Rechtsgeschäft vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119674Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008