Norm
KO §69Rechtssatz
Der Konkursantrag einer GmbH-Gesellschafterin für die unvertretene GmbH mit dem Hinweis der Bereitschaft, die Funktion einer Notgeschäftsführerin zu übernehmen, ist mit der Bestellung der Gesellschafterin zur Notgeschäftsführerin als genehmigt anzusehen, sofern sie den Antrag nicht zurückzieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119682Dokumentnummer
JJR_20041222_OGH0002_0080OB00099_04Y0000_001