Norm
EO §7 Abs3 EaRechtssatz
Gegenstand der Vollstreckbarkeitsbestätigung ist der rein verfahrensrechtliche Umstand der formellen Vollstreckbarkeit. Diese ist gegeben, wenn der Exekutionstitel einerseits prozessual wirksam geworden ist und andererseits gegen ihn kein die Vollstreckbarkeit hemmender Rechtszug mehr offen steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119666Im RIS seit
21.01.2005Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012