Norm
EHVB 1995 Art3Rechtssatz
Um Leistungsfreiheit des Versicherers nach dieser Bestimmung annehmen zu können, muss kumulativ die Herbeiführung des Versicherungsfalls und das bewusste Zuwiderhandeln gegen für den versicherten Betrieb oder Beruf geltende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119745Im RIS seit
11.02.2005Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018