RS OGH 2005/1/25 1Ob295/04w

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Veröffentlicht am 25.01.2005
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Norm

EO §138
ABGB §458
ZPO §502 HIII5

Rechtssatz

Die Frage, ob dem vormaligen (in Ansehung der betriebenen Forderung nicht zur Gänze befriedigten) Hypothekar und späteren Ersteher der mit dem Pfandrecht belasteten Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren ein Beseitigungsanspruch auf Grund einer "Pfandverschlechterungsklage" analog § 458 ABGB zusteht, ist an sich als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des §502 Abs1 ZPO zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119731

Dokumentnummer

JJR_20050125_OGH0002_0010OB00295_04W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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