Norm
§74 EORechtssatz
Wird eine kostengünstigere Online-Meldeanfrage und nicht eine (teurere) Meldeanfrage beim Gemeindeamt vorgenommen, so sind an Barauslagen nur die tatsächlich angefallenen zu ersetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kosten Meldeanfrage; Barauslagen; Online-Abfrage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2005:RES0000051Dokumentnummer
JJR_20050125_LG00309_01300R00239_04A0000_001