RS OGH 2005/1/25 13R239/04a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2005
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Norm

§74 EO

Rechtssatz

Wird eine kostengünstigere Online-Meldeanfrage und nicht eine (teurere) Meldeanfrage beim Gemeindeamt vorgenommen, so sind an Barauslagen nur die tatsächlich angefallenen zu ersetzen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kosten Meldeanfrage; Barauslagen; Online-Abfrage;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2005:RES0000051

Dokumentnummer

JJR_20050125_LG00309_01300R00239_04A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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