RS OGH 2005/1/26 3Ob309/04v, 3Ob223/12h

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Veröffentlicht am 26.01.2005
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Norm

EO §294 B

Rechtssatz

Die Pfändung künftiger Forderungen ist, außer es handelt sich erkennbar um bedingte oder betagte Forderungen, nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119639

Im RIS seit

25.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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