Norm
EO §294 BRechtssatz
Die Pfändung künftiger Forderungen ist, außer es handelt sich erkennbar um bedingte oder betagte Forderungen, nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119639Im RIS seit
25.02.2005Zuletzt aktualisiert am
04.02.2013