Rechtssatz
In Verfahren, in denen die Klage oder der verfahrenseinleitende Antrag nach dem 31. Dezember 2004 bei Gericht eingelangt ist, bestimmt das Gesetz selbst die örtliche Zuständigkeit für Klagen aus CMR, sodass sich eine Ordination erübrigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119645Im RIS seit
09.03.2005Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011