Norm
StPO §281 Abs1 Z1Rechtssatz
Nichtigkeit iSd Z 1 des § 281 Abs 1 StPO liegt nur bei willkürlichem Austausch der Laienrichter vor. Es besteht kein Anspruch darauf, dass an einer neu durchgeführten Hauptverhandlung ausschließlich jene Laienrichter teilzunehmen hätten, die der früheren beiwohnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119769Im RIS seit
17.03.2005Zuletzt aktualisiert am
07.03.2017