RS OGH 2005/2/15 14Os100/04, 12Os18/05x, 13Os39/09y, 11Os90/10k, 14Os80/10m, 14Os78/16a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2005
beobachten
merken

Norm

StPO §281 Abs1 Z1

Rechtssatz

Nichtigkeit iSd Z 1 des § 281 Abs 1 StPO liegt nur bei willkürlichem Austausch der Laienrichter vor. Es besteht kein Anspruch darauf, dass an einer neu durchgeführten Hauptverhandlung ausschließlich jene Laienrichter teilzunehmen hätten, die der früheren beiwohnten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119769

Im RIS seit

17.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten