Norm
ABGB §97Rechtssatz
Der Ehegatte, der gegen den anderen Ehegatten einen Exekutionstitel über eine Geldforderung hat, kann nur dann in das gemeinsame Wohnungseigentumsobjekt, in dem der verpflichtete Ehegatte wohnt, durch Pfändung des Aufhebungsanspruchs und Zwangsversteigerung des Mindestanteils Exekution führen, wenn er gleichzeitig behauptet, dass der verpflichtete Ehegatte kein dringendes Wohnbedürfnis im zu versteigernden Wohnungseigentumsobjekt befriedigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119786Dokumentnummer
JJR_20050216_OGH0002_0030OB00304_04H0000_001