RS OGH 2005/2/17 12Os8/05a

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Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

SMG §39
SMG §40 Abs1

Rechtssatz

Die Anwendung der Bestimmung des § 40 Abs 1 SMG ist zwar grundsätzlich von einer Aufschubsgewährung nach § 39 SMG unabhängig, kann aber ebenso wie diese nur dann stattfinden, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der Tatbegehung und der Gewöhnung an ein Suchtmittel besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119761

Dokumentnummer

JJR_20050217_OGH0002_0120OS00008_05A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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