Norm
GenG §24 Abs1Rechtssatz
Bei der fakultativen Bestellung eines Aufsichtsrats für eine Genossenschaft mit weniger als 40 dauernd beschäftigten Arbeitnehmern kann der Aufsichtsrat auch aus weniger als drei Mitgliedern bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120042Dokumentnummer
JJR_20050217_OGH0002_0060OB00003_05T0000_001