Norm
VBG allgRechtssatz
Auch den Vertragsbediensteten trifft eine Aufgriffsobliegenheit, sodass er die Rechtswidrigkeit einer Versetzung zeitlich nicht unbegrenzt geltend machen kann. Welcher Zeitraum dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, um die Rechtswidrigkeit seiner Versetzung geltend zu machen, lässt sich immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119727Im RIS seit
19.03.2005Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019