RS OGH 2005/2/17 8Ob118/04t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

ABGB §1295 Ia2
PHG §1

Rechtssatz

Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" sind auch auf Produkthaftungsfälle anzuwenden. Durch die Lohnfortzahlung wird daher auch die Ersatzpflicht eines nach PHG Haftpflichtigen nicht ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119709

Dokumentnummer

JJR_20050217_OGH0002_0080OB00118_04T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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