Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" sind auch auf Produkthaftungsfälle anzuwenden. Durch die Lohnfortzahlung wird daher auch die Ersatzpflicht eines nach PHG Haftpflichtigen nicht ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119709Dokumentnummer
JJR_20050217_OGH0002_0080OB00118_04T0000_001