RS OGH 2005/2/18 10ObS131/04v

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Veröffentlicht am 18.02.2005
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Norm

ASVG §131 Abs1
ASVG §133 Abs1 Z1
ASVG §144 Abs4

Rechtssatz

Ein Privatpflegeheim kann nicht als „Wahlarzt" im weiteren Sinn angesehen werden, dessen (allenfalls) unter den Begriff der ärztlichen Hilfe subsumierbaren Teilleistungen der Kostenerstattung nach § 131 Abs 1 ASVG zugänglich wären, bzw der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung Verordnungen für Heilmittel und Heilbehelfe ausstellen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119736

Dokumentnummer

JJR_20050218_OGH0002_010OBS00131_04V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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