Norm
StPO §149aRechtssatz
Die Offenlegung seitens des Access Providers, welcher Teilnehmer mittels einer bestimmten IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt an der öffentlichen Telekommunikation teilgenommen hat, ist - jedenfalls wenn es sich um eine dynamische, also nicht dauerhafte IP-Adresse handelt - als Telefonüberwachung iSd § 149a Abs 1 Z 1 lit b StPO zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2005:RL0000059Dokumentnummer
JJR_20050223_OLG0459_0090BS00035_0500000_001