Norm
MRG §30 Abs1 CRechtssatz
Das Gesetz kennt weder Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Kündigungsgründe nicht mehr geltend gemacht werden können, noch den Tatbestand der Verwirkung des Kündigungsrechts infolge bloßer Nichtausübung durch längere Zeit. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Vermieters erlischt daher nicht durch bloßen Zeitablauf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119842Im RIS seit
13.04.2005Zuletzt aktualisiert am
28.02.2022