RS OGH 2005/3/14 4Ob22/05x, 7Ob109/21m

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Veröffentlicht am 14.03.2005
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Norm

MRG §30 Abs1 C

Rechtssatz

Das Gesetz kennt weder Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Kündigungsgründe nicht mehr geltend gemacht werden können, noch den Tatbestand der Verwirkung des Kündigungsrechts infolge bloßer Nichtausübung durch längere Zeit. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Vermieters erlischt daher nicht durch bloßen Zeitablauf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119842

Im RIS seit

13.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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