Norm
ABGB idF FamErbRÄG 2004 §180a Abs1 2.SatzRechtssatz
Kennzeichen der Neuregelung des § 180a Abs 1 Satz 2 ABGB ist eine über das Durchschnittsmaß hinausgehende persönliche Eltern-Kind-Beziehung, die eine Seite auf die andere angewiesen erscheinen lässt und die bereits eine - nicht wesentlich unterbrochene - zeitliche Dauer erreicht, für welche ein Zeitraum von fünf Jahren die Richtschnur bildet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119844Im RIS seit
14.04.2005Zuletzt aktualisiert am
22.03.2011