Norm
ABGB §1118 Fall2 B1Rechtssatz
Eine Vertragsauflösung nach § 1118 zweiter Fall ABGB wird durch eine erst nach Zugang der Auflösungserklärung ausgesprochene Aufrechnung nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119980Im RIS seit
12.05.2005Zuletzt aktualisiert am
12.11.2014