Norm
ABH 2010 Art6.5Rechtssatz
Bei Art 10 AStB 1998 (Klausel in der Neuwertversicherung) handelt es sich um eine sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel. Da heißt, dass der Teil des Entschädigungsanspruches, der als Mehrbetrag auf der Neuwertversicherung beruht, erst dann fällig wird, wenn entweder die Wiederherstellung durchgeführt oder eine bestimmte Verwendung des Entschädigungsbetrages „gesichert" wird. Dabei darf keine 100 %ige Sicherheit, ob eine Wiederherstellung gesichert ist, verlangt werden, sondern es darf kein vernünftiger Zweifel an deren Durchführung bestehen.
Dabei kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an, wobei die Grundsätze von Treu und Glauben maßgeblich sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wiederherstellungsklausel, ProzentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119959Im RIS seit
20.05.2005Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022