Norm
GRBG §10Rechtssatz
Vermag der Oberste Gerichtshof dem mit Grundrechtsbeschwerde angefochtenen Beschluss keine zur Subsumtion unter eine strafbare Handlung ausreichende Sachverhaltsgrundlage zu entnehmen, erkennt er - auch von Amts wegen - dahin, dass durch den Beschluss das Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119859Im RIS seit
21.05.2005Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020