Norm
ASVG §333Rechtssatz
§ 333 ASVG schließt auch Schmerzengeldansprüche von nahen Angehörigen eines bei einem Arbeitsunfall Getöteten infolge eines sogenannten Schockschadens aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119931Im RIS seit
21.05.2005Zuletzt aktualisiert am
28.05.2019