RS OGH 2005/4/21 2Ob82/05f, 1Ob61/19f

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Veröffentlicht am 21.04.2005
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Norm

ASVG §333

Rechtssatz

§ 333 ASVG schließt auch Schmerzengeldansprüche von nahen Angehörigen eines bei einem Arbeitsunfall Getöteten infolge eines sogenannten Schockschadens aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119931

Im RIS seit

21.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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