Norm
StGB §32Rechtssatz
Es stellt keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar, wenn trotz einer nur relativ knappen Überschreitung der Qualifikationsgrenze des § 147 Abs 3 StGB die Vielzahl der Geschädigten als erschwerend angenommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119912Dokumentnummer
JJR_20050421_OGH0002_0150OS00140_0400000_001