Norm
ZustG §11 Abs1Rechtssatz
Die Voraussetzungen und Wirkungen einer im Ausland vorzunehmenden Zustellung sind grundsätzlich nach dem im Zustellstaat geltenden Verfahrensrecht zu beurteilen; hinsichtlich der Zustellung von Klagen - seit 1. Jänner 2005 § 106 Abs 2 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119937Im RIS seit
26.05.2005Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018