RS OGH 2005/5/4 13Os46/05x, 13Os119/08m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.2005
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Norm

StPO §173 Abs3 B
StPO §180 Abs1
StPO §180 Abs2 Z1
StPO §180 Abs3
GRBG §2 Abs1

Rechtssatz

Die auf bestimmte Tatsachen gegründete Erwartung, der Beschuldigte (§ 38 Abs 3 StPO) werde auf freiem Fuße wegen der Größe der ihm mutmaßlich bevorstehenden Strafe oder aus anderen Gründen flüchten oder sich verborgen halten (Fluchtgefahr), ist nur rechtsfehlerfrei, wenn dabei sämtliche der im § 180 Abs 3 erster Satz StPO genannten Tatumstände in Rechnung gestellt werden. Andernfalls ist das Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt (§ 2 Abs 1 GRBG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119915

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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