RS OGH 2005/5/11 4R108/05x

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Veröffentlicht am 11.05.2005
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Norm

ZPO §41
ZPO §46

Rechtssatz

Werden mehrere Beklagte als Solidarschuldner in Anspruch genommen, so stehen bereits gegen einen - aufgrund eines Versäumungsurteiles unterliegenden - Beklagten die vollen Kosten, allerdings ohne Streitgenossenzuschlag, zu. (Abgehen von 4 R 53/94 = RZ 1996/1 = EvBl 1995/44)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2005:RI0000135

Dokumentnummer

JJR_20050511_OLG0819_00400R00108_05X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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