Norm
AußStrG 2005 §110Rechtssatz
Das HKÜ enthält keine näheren Bestimmungen darüber, in welcher Form die Rückgabe iSd Art 12 leg cit anzuordnen ist. Auch wenn wohl das Übereinkommen keine Grundlage dafür bietet, dem „entführenden" Elternteil die Begleitung des Kindes an den früheren Aufenthaltsort aufzutragen, ist nach dem HKÜ sowohl die Rückführung durch den Antragsteller selbst als auch eine von ihm benannte Person als auch durch den „Entführer" selbst denkbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119950Im RIS seit
10.06.2005Zuletzt aktualisiert am
23.08.2017