Norm
EheG §81Rechtssatz
Kein Anspruch zwischen österreichischen geschiedenen Ehegatten hinsichtlich vom Mann in der Schweiz angespartem Pensionsguthaben, weil dem anzuwendenden österreichischen Recht ein Versorgungsausgleich unbekannt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119984Im RIS seit
10.06.2005Zuletzt aktualisiert am
07.03.2022