Norm
EheG §82 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Ferienwohnung, die ein Dritter (Mutter) der Ehefrau während der Ehe mit der befolgten Auflage geschenkt hat, dem Ehemann daran ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht einzuräumen, unterliegt als unentgeltliche Zuwendung an beide Ehegatten der Aufteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120065Dokumentnummer
JJR_20050523_OGH0002_0020OB00005_04F0000_001