RS OGH 2005/5/30 16Ok16/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2005
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Norm

KartG 1988 §41 Abs3

Rechtssatz

Am Zusammenschluss beteiligte Unternehmen iSd § 41 Abs 3 KartG sind beim Anteilserwerb der Erwerber und dasjenige Unternehmen, an dem die erworbenen Anteile bestehen, nicht jedoch der (mitwirkende) Veräußerer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119975

Dokumentnummer

JJR_20050530_OGH0002_0160OK00016_0400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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