Norm
ZPO §584 Abs2Rechtssatz
Ein Schiedsrichter kann nur dann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn der Schiedsspruch angefochten wurde und die Anfechtung erfolgreich war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119996Im RIS seit
06.07.2005Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022