Rechtssatz
Für Dauerschuldverhältnisse lassen die Gesetzesmaterialien erkennen, dass der Zeitpunkt ihrer ursprünglichen Begründung maßgeblich dafür sein soll, ob die §§ 36 - 45 IPRG oder - ab 1. 12. 1998 - das EVÜ auf sie anzuwenden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120116Im RIS seit
28.07.2005Zuletzt aktualisiert am
04.03.2014