Norm
EO §78. ZPO §63 Abs1Rechtssatz
Die subsidiäre Geldunterhaltspflicht der Mutter, die das Verfahrenshilfe anstrebende Kind in ihrem Haushalt betreut, erstreckt sich auch auf die Kosten eines Exekutionsverfahrens. Um dem Kind Verfahrenshilfe bewilligen zu können, müssen die Voraussetzungen des § 63 Abs 1 ZPO auch bei der naturalunterhaltspflichtigen Mutter vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00609:2005:RLE0000019Dokumentnummer
JJR_20050711_LG00609_03200R00149_05I0000_002