RS OGH 2005/7/12 5Ob144/05w, 5Ob281/07w, 5Ob113/08s, 5Ob65/10k, 5Ob20/16a, 5Ob208/16y, 5Ob7/18t, 5Ob

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Veröffentlicht am 12.07.2005
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Norm

WEG 2002 §24 Abs6
WEG 2002 §28 Abs1

Rechtssatz

Durch das Anfechtungsrecht der Minderheit gegen Beschlüsse der Mehrheit im Rahmen der ordentlichen Verwaltung soll der überstimmten Minderheit die Einhaltung zwingender Bestimmungen des WEG garantiert werden, allenfalls noch erweitert um „krasse" Verstöße gegen die für die Verwaltung stets geforderten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120092

Im RIS seit

11.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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