Norm
ABGB §1295Rechtssatz
Leistet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer während der Pflegefreistellung für die verletzte Ehefrau des Arbeitnehmers gemäß § 16 Abs 1 Z 1 UrlaubsG Entgeltfortzahlung, kann er die geleisteten Zahlungen nicht im Wege des Schadenersatzes von demjenigen verlangen, der die Verletzungen der Ehefrau des Arbeitnehmers (hier: bei einem Snowboardunfall) verschuldet hat. Insoweit liegt nämlich - anders als bei den typischen Lohnfortzahlungsfällen - keine bloße Schadensverlagerung, sondern ein Drittschaden, also ein nicht ersatzfähiger mittelbarer Schaden vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00569:2005:RSA0000033Dokumentnummer
JJR_20050720_LG00569_02200R00155_05F0000_001