RS OGH 2005/7/21 8Ob64/05b, 2Ob99/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.2005
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Norm

ABGB §1325 C

Rechtssatz

Psychische Unterstützungen im Rahmen der Besuche eines verletzten Angehörigen im Krankenhaus (durch Anwesenheit, Zureden und Berührungen, kleine Hilfsverrichtungen) sind nicht nur nur typisch, sondern wohl auch der Grund für Krankenhausbesuche und als solche Bestandteil des „familiären" Bandes, das insoweit aber typischerweise in keinem materiellen Austauschverhältnis steht. Allein der Zeitaufwand des besuchenden Angehörigen stellt nach ständiger Judikatur keine ersatzfähigen Pflegekosten dar, soweit dem besuchenden Angehörigen nicht selbst tatsächliche Aufwendungen (Fahrtkosten etc) bzw. echten Vermögenseinbußen entstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120257

Im RIS seit

20.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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