Norm
ZPO §245 Abs3Rechtssatz
Wird der Anweisung trotz Androhung der Zurückweisungsmöglichkeit nicht bzw. nicht ausreichend Folge geleistet, so ist die Klage zwingend (arg "ist") zurückzuweisen, und zwar nach dem klaren Gesetzeswortlaut zur Gänze und nicht etwa nur hinsichtlich des von der Vermutung nach Abs 2 betroffenen Teiles.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00129:2005:RKR0000013Dokumentnummer
JJR_20050722_LG00129_00100R00094_05M0000_001