Norm
ZPO §14 DcRechtssatz
Das bei der notwendigen Streitgenossenschaft anzuwendende prozessuale Günstigkeitsprinzip bewirkt, dass im Falle der echten Säumnis (- nicht aber bei bloßer Untätigkeit -) eines Streitgenossen ein von erschienenen anderen Streitgenossen abgegebenes Anerkenntnis nicht wirksam ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120143Dokumentnummer
JJR_20050803_OGH0002_0090OB00036_05T0000_001