Norm
AngG §26 Z4 III4aRechtssatz
Die von sexueller Belästigung Betroffenen sind häufig erst nach längerer Zeit in der Lage, sich zu artikulieren. Diese psychische Ausnahmesituation ist bei Beurteilung der Rechtzeitigkeit des vorzeitigen Austritts aus dem Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen (hier: Rechtzeitigkeit bejaht bei Austritt rund zweieinhalb Wochen nach dem letzten Vorfall).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120147Dokumentnummer
JJR_20050803_OGH0002_009OBA00112_05V0000_001