RS OGH 2005/8/24 3Ob129/05z

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Veröffentlicht am 24.08.2005
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Norm

ZPO §234
HGB §117
HGB §127

Rechtssatz

Bei einem Prozess gemäß §§ 117, 127 HGB hat ein neuer Gesellschafter einer KG - einerlei, ob er nun den gesamten Geschäftsanteil der KG oder nur einen Teil desselben erwarb - das Prozessergebnis als Einzelrechtsnachfolger nach Eintritt der Streitanhängigkeit gegen sich gelten zu lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120208

Dokumentnummer

JJR_20050824_OGH0002_0030OB00129_05Z0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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