Norm
ABGB §1158 Abs2 IIARechtssatz
Die Auflösung des Probedienstverhältnisses wegen Schwangerschaft verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Sie ist nicht nach § 2a Abs 1 GlBG (diskriminierende Nichtbegründung) sondern in Analogie zu den dort genannten Begriffen „Kündigung" und „Entlassung" nach § 2a Abs 8 GlBG (diskriminierende Beendigung) zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120188Im RIS seit
30.09.2005Zuletzt aktualisiert am
22.11.2011