Norm
ASVG §292 Abs1Rechtssatz
Im Ausgleichszulagenrecht fehlt es nach Auffassung des erkennenden Senates an einer gesetzlichen Grundlage dafür, dem Ausgleichszulagenwerber das Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten nach der Art einer zwischen Ehegatten, die im gemeinsamen Haushalt leben, bestehenden engen Wirtschaftsgemeinschaft zuzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120158Im RIS seit
06.10.2005Zuletzt aktualisiert am
27.01.2017