Norm
KO §81 Abs1Rechtssatz
Die Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab beim Masseverwalter dürfen gerade zu Beginn der Tätigkeit schon wegen der erforderlichen Einarbeitung nicht überspannt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120253Im RIS seit
08.10.2005Zuletzt aktualisiert am
22.06.2017