RS OGH 2005/9/8 8Ob15/05x, 1Ob235/16i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2005
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Norm

KO §81 Abs1
KO §81 Abs3

Rechtssatz

Die Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab beim Masseverwalter dürfen gerade zu Beginn der Tätigkeit schon wegen der erforderlichen Einarbeitung nicht überspannt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120253

Im RIS seit

08.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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