RS OGH 2005/9/22 3R249/05y

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Veröffentlicht am 22.09.2005
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Norm

ZPO §405
ABGB §1304

Rechtssatz

Bei der Teileinklagung eines Schadens ist auf die anerkannte Mithaftungsquote auch dann Bedacht zu nehmen, wenn unter Behauptung des Verschuldens des Gegners statt eines eigenen Mitverschuldens nur eine Mithaftung nach EKGH eingeräumt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2005:RFE0000141

Dokumentnummer

JJR_20050922_LG00929_00300R00249_05Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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