Norm
ZPO §405Rechtssatz
Bei der Teileinklagung eines Schadens ist auf die anerkannte Mithaftungsquote auch dann Bedacht zu nehmen, wenn unter Behauptung des Verschuldens des Gegners statt eines eigenen Mitverschuldens nur eine Mithaftung nach EKGH eingeräumt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2005:RFE0000141Dokumentnummer
JJR_20050922_LG00929_00300R00249_05Y0000_001